Auflösung des Altverbandes Silvertbach in Marl

Der Landrat des Kreises Recklinghausen löst als zuständige Aufsichtsbehörde den Altverband Silvertbach in Marl auf. Die Auflösung erfolgt nach den Voraussetzungen des § 79 Abs.3 Wasserverbandsgesetz (WVG) in Verbindung mit § 15 des Gesetzes zur Ausführung des Gesetzes über Wasser- und Bodenverbände im  Lande Nordrhein-Westfalen – NRW AGWVG. Die Verbandsorgane sind nicht mehr zu aktivieren. Die Verbandsaufgaben des Altverbandes werden seit über 30 Jahren vom Wasser- und Bodenverband Marl-Ost wahrgenommen.

Die Auflösung wird einen Tag nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt für den Kreis Recklinghausen wirksam. Die Verbandsauflösung wird gem. § 67 WVG öffentlich bekannt gemacht.

Rechtsgrundlagen:

Gesetz über Wasser- und Bodenverbände (Wasserverbandsgesetz – WVG) vom 12.02.1991 in der z.Zt. geltenden Fassung Gesetz zur Ausführung des Gesetzes über Wasser- und Bodenverbände (Wasserverbandsgesetz – WVG) vom 12. Februar 1991 (BGBl. I S. 405) im Lande Nordrhein-Westfalen (NRW AGWVG) vom 7. März 1995 in der z.Zt. geltenden Fassung Kreis Recklinghausen

Im Auftrag
gez. Gobrecht
Leitende Kreisrechtsdirektorin

Herausgeber
Kreisverwaltung Recklinghausen
Kurt-Schumacher-Allee 1
45655 Recklinghausen
Telefon: +49 (2361) 53-0
Telefax: +49 (2361) 53-3290
Im Internet: www.kreis-re.de
E-Mail: Info@Kreis-Recklinghausen.de

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