Ab Montag: Reservierung für die Kennzeichen GLA und CAS

Neue Schilder gibt es aber erst in ein paar Wochen

Zwei glückliche Bürgermeister haben heute von Landrat Cay Süberkrüb Modelle für ihre künftigen Dienst-Kennzeichen bekommen: Johannes Beisenherz wird künftig mit CAS-BM 1 unterwegs sein, Ulrich Roland mit GLA-RH 1. Aber für die beiden Bürgermeister wie für alle anderen, die wieder mit den „Altkennzeichen“ unterwegs sein möchten, gilt: Die neuen Kennzeichen gibt es noch nicht, sie können ab Montag lediglich vor Ort im Straßenverkehrsamt reserviert werden. Vergeben und ausgehändigt werden dürfen sie erst in einigen Wochen.

Wann genau die Kennzeichen ausgehändigt werden dürfen, war bislang von Seiten des Verkehrsministeriums NRW nicht zu erfahren. Vor November ist jedoch nicht damit zu rechnen.

Immerhin ist ab Montag, 1. Oktober 2012, die Reservierung – nicht die Ausgabe – eines CAS- oder GLA- Kennzeichens vor Ort im Straßenverkehrsamt des Kreises Recklinghausen in Marl, Stettiner Str. 6a, gegen die einheitliche Reservierungsgebühr in Höhe von 12,80 € möglich. Eine Reservierung per Telefon oder Internet ist nicht möglich.

Die Reservierung ist – wie jede andere Kennzeichen-Reservierung auch – für drei Monate gültig. Das Kennzeichen darf nach dem Unterscheidungszeichen GLA oder CAS maximal vier Erkennungszeichen aufweisen (1 Buchstabe mit maximal 3 Ziffern bzw. 2 Buchstaben mit maximal 2 Ziffern). Eine Online-Reservierung ist zurzeit noch nicht möglich. Die Kennzeichen CAS und GLA dürfen übrigens nicht nur Menschen aus Gladbeck und Castrop-Rauxel beantragen, sie gelten wie auch RE für alle zehn Städte des Kreises.

Die Wiedereinführung der Altkennzeichen ist beschlossene Sache. Der Bundesrat hat am vergangenen Freitag dem Vorhaben zugestimmt. Nun müssen weitere Formalien abgearbeitet werden. Dazu gehört die Verkündung der gesetzlichen Änderungen und Veröffentlichung der Kennzeichen CAS und GLA sowie einiger anderer im Bundesanzeiger.

Außerdem müssen die Kennzeichen in die Anlage der Fahrzeugzulassungsverordnung aufgenommen werden in der Kategorie „Gültige Unterscheidungskennzeichen“. Bislang werden sie als nicht mehr zu vergebende Altkennzeichen geführt.

FD 36 / ÖA, 27.09.2012

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