Pressemitteilung: jobcenter fördert Ausbildung benachteiligter Jugendlicher

Kurt-Schumacher-Allee 1; 45657 Recklinghausen
Pressesprecher: Martin Linkemann
Telefon: 02361 30 67 – 308
E-Mail: kreis-presse@vestische-arbeit.de
Web http://www.jobcenter-kreis-recklinghausen.de

20.07.2012

Nr. 2012-07-20

Das neue Lehrjahr steht vor der Tür und gerade sozial oder schulisch benachteiligte Jugendliche haben es besonders schwer, eine geeignete Lehrstelle zu finden. Zur Überbrückung von Vermittlungshemmnissen und als Ausgleich für erhöhten Betreuungsaufwand hat das jobcenter Kreis Recklinghausen jetzt ein besonderes Förderprogramm aufgelegt. Berücksichtigung finden sollen hierdurch etwa Alleinerziehende (auch in Teilzeitausbildung), lernbeeinträchtigte Jugendliche, ehemals straffällige oder ehemals drogenabhängige Jugendliche und Altbewerber, die bislang keinen Ausbildungsplatz erhalten konnten. Das Förderprogramm richtet sich an Betriebe, die noch für das laufende Kalenderjahr mit Jugendlichen unter 25 Jahren aus Bedarfsgemeinschaften oder ALGII-Bezug zusätzliche Ausbildungsverträge wirksam abschließen. Ausbildungsbetriebe, die noch in diesem Jahr Auszubildenden einen zusätzlichen Ausbildungsplatz im dualen System mit einer Ausbildungsdauer von 2-3,5 Jahren einrichten, erhalten einen von der Ausbildungsdauer abhängigen Zuschuss von 4800€ für eine zweijährige, 7200€ für eine dreijährige und 8400€ für eine dreieinhalbjährige Ausbildung. Die Antragstellung hat vor Ausbildungsvertragsabschluss im lokalen jobcenter am Wohnort der/des Auszubildenden zu erfolgen und gilt nicht für bereits unterzeichnete oder kurzfristig annullierte Ausbildungsvertragsabschlüsse. Auskunft erteilen die lokalen jobcenter in den Städten des Kreises Recklinghausen.

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